
Im Zuge der Abschaffung der gesetzlichen Wehrpflicht und des Wegfalls des Zivildienstes ab dem 1. Juli 2011 ist ein neuer Bundesfreiwilligendienst geschaffen worden. Das bisherige Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr bleiben weiterhin bestehen. Für Kinder bis zum 25. Lebensjahr, die diesen Dienst leisten, kann Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag beantragt werden. Es ist geplant, den Bundesfreiwilligendienst mit in den "Kindergeld-Katalog" aufzunehmen.
FG Münster, Urteil 14 K 4025/10 vom 12.08.2011
Orientierungssatz
Eine Bewerbung um eine Aufnahme in die Laufbahngruppe der Mannschaften als Soldat auf Zeit ist auch dann keine Bewerbung um einen Ausbildungsplatz, wenn von Anfang an feststeht, dass der Bewerber über die Grundausbildung hinaus an zusätzlichen "Ausbildungsangeboten" der Bundeswehr - wie z. B. der Fahrausbildung - teilnehmen will und soll.