Arbeitnehmer online

Innovativ und zukunftsweisene - sind dies Eigenschaften Ihres Unternehmens?

Die Kanzlei holler & holler stellt seinen Mandanten ein Portal für Arbeitnehmer zur Verfügung, über das diese sicher auf wichtige Lohn- und Gehaltsdokumente zugreifen können.

Mit dem neuen Dienst DATEV Arbeitnehmer online stellen Sie in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater Ihren Mitarbeitern wichtige Lohn- und Gehaltsdokumente online zur Verfügung (etwa die Brutto/Netto-Abrechnung).

Über Arbeitnehmer online stellen Sie Ihren Beschäftigten
◾die Brutto/Netto-Abrechnung,
◾die Lohnsteuerbescheinigung,
◾den Sozialversicherungsnachweis oder
◾aktuelle Hinweise online zur Verfügung.


 
Vorteile für Ihr Unternehmen
◾Der Aufwand für die Verteilung der Brutto/Netto-Abrechnung entfällt
◾Sie sind zeitlich flexibel, denn Postlaufzeiten spielen keine Rolle mehr. Auf Wunsch stehen die Dokumente unmittelbar nach der Abrechnung bereit.
◾Informationen rund um die Lohn- und Gehaltsabrechnung weiterzugeben, wird einfacher. Denn Sie stellen Ihren Mitarbeitern aktuelle Hinweise online zur Verfügung.
◾Sie positionieren sich als zukunftsorientierter Arbeitgeber.
◾Sie leisten einen Beitrag für die Umwelt, indem Sie Ihren Papierverbrauch deutlich verringern.



Vorteile für Ihre Mitarbeiter
◾Ihre Mitarbeiter haben ihre Lohn- und Gehaltsdokumente immer und überall im Zugriff.
◾Dokumente in Ordnern abzuheften oder sie zu suchen, gehört der Vergangenheit an.
◾Die Dokumente werden zehn Jahre lang im Portal gespeichert. Eine Papierablage wird damit überflüssig.

 

 

Mindestlohn 2015

Möchten Sie sich über den Mindestlohn 2015 informieren. Lesen Sie dazu unser Infoblatt.

Mindestlohn - Aufzeichnungspflicht vereinfacht

existenzgruender

Im Mindestlohngesetz (MiLoG) steht, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, den Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer aufzuzeichnen, und das bis spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages.  Diese Aufzeichnungen müssen ab diesem Zeitpunkt für mindestens zwei Jahre aufbewahret werden. Diese Aufzeichnungspflicht gilt für die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), im Arbeitnehmer-Entsendegesetz und im Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz aufgeführten Branchen sowie branchenunabhängig für Arbeitgeber, die Mini-Jobber und Aushilfen beschäftigen.

 

Neu sind die folgenden Vereinfachungen, die seit dem 1.8.2015 gelten:

Arbeitszeitnachweis für Angehörige entfällt

Für im Betrieb mitarbeitende Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers gilt die Aufzeichnungspflicht nicht länger, das gilt auch für Mini-Jobber. Auch nahe Angehörigen eines vertretungsberechtigten Gesellschafters einer rechtsfähigen Personengesellschaft sowie  eines GmbH-Geschäftsführers zählen zu dem begünstigten Personenkreis.

Keine Aufzeichnungspflichten bei mehr als 2.000 Euro Bruttolohn

Wie bisher müssen ab einem verstetigten Monatsentgelt von brutto 2.958,01 Euro keine Arbeitszeiten aufgezeichnet werden. Aber auch wenn das in den letzten zwölf Monaten verstetigte Brutto-Monatsentgelt 2.000 Euro überschreitet, entfallen die verschärften Aufzeichnungspflichten nach dem MiLoG. Es gilt aber zu beachten: Die Nettolöhne müssen nachweislich an die Arbeitnehmer gezahlt worden sein. Für die Berechnung des Zwölf-Monats-Zeitraums werden Zeiten ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt nicht eingerechnet. Der zu beurteilende Zeitraum kann damit mehr als 365 Tage umfassen.


Sofortmeldepflicht gilt nach wie vor

Keine Ausnahmen gibt es dagegen bei der Sofortmeldepflicht. In Branchen, in denen ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besteht, sind Arbeitgeber verpflichtet, neue Mitarbeiter vor Aufnahme der Beschäftigung – spätestens jedoch am Tag des Beschäftigungsbeginns – elektronisch an das Rechenzentrum der Deutschen Rentenversicherung zu melden (Sofortmeldung). Die Arbeitnehmer müssen ihren Personalausweis oder Pass stets mitführen. Darauf hat sie der Arbeitgeber nachweislich und schriftlich hinzuweisen. Gern stellen wir Ihnen dafür ein Formular zur Verfügung.

Branchen mit Sofortmeldepflicht nach dem SchwarzArbG

Baugewerbe im Sinne der Baubetriebsverordnung

Fleischwirtschaft

Gebäudereinigungsgewerbe

Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe

Schaustellergewerbe

Unternehmen des MessebausGaststätten- und Beherbergungsgewerbe

Unternehmen der Forstwirtschaft
Personenbeförderungsgewerbe


Wir machen Ihren Lohn - Korrekt. Verlässlich. Charmant.


Jeden Monat erstellen wir mehr als 1.000 Gehaltszettel für rund 120 Arbeitgeber.
Aber das Thema „Lohn“ ist heute wesentlich mehr als nur die Erfassung von Mitarbeiterdaten in ein Computerprogramm und der berühmte „Knopfdruck“.

Ständig ändern sich Kollektivverträge, lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften. Beinahe monatlich stellen sich Fragen nach Urlaubsansprüchen, Dienstvertragsgestaltung, Kündigungsfristen, Mitarbeiterbeteiligungssystemen, der Kalkulation von Personalkosten, steueroptimalen Pensionszusagen, Gestaltung der Mitarbeit von Familienmitgliedern, internationalem Personaleinsatz, freiwilligen Abfertigungen und vielem mehr.


Download von Formularen



Gutschein statt Gehalt bringt mehr Nettolohn

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Überlässt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern monatlich einen Tankgutschein über 44 € statt einer Gehaltserhöhung, lassen sich hierdurch Lohnsteuer und Sozialabgaben auf den geldwerten Vorteil der Sachzuwendung einsparen. Denn der BFH hat nun gegen seine bisherige Rechtsprechung und die strikte Sichtweise der Verwaltung entschieden, dass Tankkarten, Tankgutscheine und Geschenkgutscheine auch dann einen Sachbezug darstellen, wenn sie einen konkreten Wertausweis beinhalten. Dadurch lässt sich die monatliche Freigrenze von 44 € nicht nur nutzen, wenn der Gutschein über 25 Liter Benzin ausgestellt wurde, sondern auch bei einem Betrag bis zur Höhe der Freigrenze. Aufs Jahr hochgerechnet lassen sich dadurch bis zu 528 € steuerfrei zuwenden.
Dies gilt konkret in vier Fällen und darüber hinaus in ähnlich gelagerten Sachverhalten:

Die Angestellten erhalten Geschenkgutscheine über einen Euro-Betrag - maximal 44 € monatlich -, die sie in einem Geschäft für den Bezug von Waren aus dem Sortiment einlösen dürfen. Im Urteilsfall handelte es sich um einen Buchladen, in dem sich die Mitarbeiter Literatur frei auswählen konnten.

Die Belegschaft darf mit den vom Arbeitgeber ausgestellten Tankgutscheinen bei einer beliebigen Tankstelle ihrer Wahl eine bestimmte Menge Treibstoff tanken. Anschließend werden die Kosten dafür erstattet. Gewährt der Chef beispielsweise 30 Liter Diesel im Monat, kann die Kostenübernahme ohne Lohnsteuer als Sachbezug erfolgen.

Der Arbeitgeber räumt den Beschäftigten das Recht ein, auf seine Kosten gegen Vorlage einer Tankkarte bei einer bestimmten Tankstelle bis zu einem Höchstbetrag von 44 € monatlich zu tanken.

Der Arbeitnehmer erhält eine Tankkarte, die ein monatliches Guthaben von 44 € aufweist. Der Betrag kann bei einer Tankstelle gegen Güter aus allen Warengruppen - also Benzin, Zeitschriften, Tabak- oder Süßwaren - eingelöst werden.
Über solche Konstellationen erhält nicht nur der einzelne Mitarbeiter mehr Netto als bei einer Gehaltserhöhung von 60 €. Der Arbeitgeber erspart sich auch die Sozialabgaben auf steuerpflichtigen Arbeitslohn.
Die Finanzverwaltung sah bislang bei Gutscheinen, die bei Dritten einlösbar waren, dann keinen Sachbezug, wenn neben der Bezeichnung der abzugebenden Ware oder Dienstleistung ein anzurechnender Betrag oder ein Höchstbetrag angegeben war. Dadurch war die Freigrenze bei einem Tank- oder Warengutschein mit einem Betragsausweis nicht nutzbar. Insbesondere im Rahmen von Lohnsteueraußenprüfungen kam es dadurch häufiger zu Nachzahlungen, weil die - auf den ersten Blick - geringe Summe mit der Anzahl der begünstigten Mitarbeiter multipliziert wurde.
Der BFH begründet seine für Lohnbüro und Belegschaft nun günstige Sichtweise damit, dass die Differenzierung zwischen Sachbezügen und Barlöhnen nach dem Rechtsgrund des Zuflusses zu erfolgen hat. Entscheidend ist danach, was der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber beanspruchen kann. Insoweit ist irrelevant, ob der Gutschein über einen Geldbetrag ausgestellt wird, sofern er nur zum Bezug einer Ware oder Dienstleistung in dieser Höhe berechtigt. Daher kommt eine Steuerbefreiung für Sachbezüge unabhängig davon in Betracht, ob der Arbeitgeber diesen Anspruch durch die Lieferung von Benzin selbst erfüllt oder dem Arbeitnehmer gestattet, sich auf seine Kosten den Tank bei einem Dritten auffüllen zu lassen. Unerheblich ist nunmehr also entgegen der Verwaltungsansicht, dass solche Gutscheine im täglichen Leben ähnlich wie Bargeld verwendbar sind. Denn sie stellen kein Geld, sondern einen Sachbezug dar. Die Freigrenze gestattet es letztlich, sämtliche Vorteile, die nicht in Geld bestehen, dem Arbeitnehmer in unterschiedlicher Weise bis zu der vom Gesetz festgelegten Höhe steuerfrei zukommen zu lassen.
Praxishinweis
Diese erfreuliche Rechtsprechung des BFH bedeutet allerdings keinen Freibrief für sämtliche Gestaltungen mit einem Gutschein. Schädlich ist nämlich, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf hat, dass sein Arbeitgeber ihm anstelle der Ware den Barlohn in Höhe des Werts der Sachbezüge ausbezahlt. Hier handelt es sich selbst dann um steuerpflichtiges Gehalt, wenn sich der Angestellte für den Sachbezug entscheidet und der Arbeitgeber deshalb einen Gutschein ausstellt. Entsprechendes hatte der BFH schon für Einkaufsgutscheine entschieden, die ein Angestellter statt der Barauszahlung des tarifvertraglichen Urlaubsgeldes wahlweise bezogen hatte. In diesem Fall ist der Erwerb der Ware oder Dienstleistung als Barlohnverwendung zu qualifizieren. Entscheidend dafür ist, dass der Arbeitnehmer statt des Gutscheins auch Geld beanspruchen könnte.

Mehr Infos dazu:

PC Übereígnung

Erholungsbeihilfen

Restaurant Schecks

Mehr Brutto vom Netto 

Reisekostenreform 2014

fotolia_13564090_xszum 01.01.2014 hat der Gesetzgeber grundlegende Änderungen im steuerlichen Reisekostenrecht
eingeführt. Lesen Sie dazu:

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Auszeichung als Digitale Kanzlei 2024

275605   label digitale 2024

Handelsblatt-Qualitätssiegel "Beste Steuerberater 2023" für holler & holler

Das Handelsblatt,meistzitierte Wirtschaftszeitung in Deutschland, veröffentlichte das exklusive Ranking der besten Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Deutschlands.

Wir freuen uns, von der Wirtschafts- und Finanzzeitung Handelsblatt auch dieses Jahr zur Gruppe der Topkanzleien gezählt zu werden. Damit gehört holler & holler in 2023 zu einer Gruppe von etwa 600 Steuerberatern in ganz Deutschland, die in der Gesamtwertung oder auch in einzelnen Beratungsfeldern erfolgreich sind. Über 4.200 Steuerberater haben am Wettstreit teilgenommen.

Wir werden uns weiter für Sie ins Zeug legen und stets auf dem neusten Stand bleiben.

holler & holler mitten in NRW

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Sie finden unsere Kanzlei in Velbert - genauer gesagt in Langenberg - im Grünen und doch zentral gelegen zwischen dem Bergischen Land und dem Ruhrgebiet, zwischen Westfahlen und dem Rheinland. Städte wie Essen, Wuppertal, Hattingen und Bochum sind einen Katzensprung entfernt, aber auch nach Düsseldorf, Duisburg und Dortmund, nach Schwelm und Solingen, Witten, Hagen, Erkrath und Ennepetal, nach Ratingen, Recklinghausen und Remscheid, Gelsenkirchen und Köln ist es nicht weit. So kommen unsere Mandanten aus der ganzen Region und weit darüber hinaus: Von Frankfurt bis Nicaragua, von Hamburg bis Sizilien schätzt man unsere Arbeit.

Branchenlösungen

  • Steuerberatung für Handwerker
  • Steuerberatung für Garten- und Landschaftsbau und Friedhofsgärtnerei
  • Steuerberatung für Tierärzte
  • Steuerberatung für Heilberufe
  • Steuerberatung für Architekten
  • Steuerberatung für Zahnärzte


Fachberater für Unternehmensnachfolge

Vielfältige Gestaltungsalternativen für eine Unternehmensnachfolge bedingen eine fachkundige und ausführliche Beratung - die Kanzlei holler & holler hat zwei zertifizierte  Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.).

Branchenwissen

holler & holler verfügt über Spezialkenntnisse der Branche Tierärzte

holler & holler verfügt über Spezialkenntnisse der Branche Galabau und Land- und Forstwirtschaft.

holler & holler hat die Qualifikation "Landwirtschaftliche Buchstelle". 

Messeauftritt Mittelstand

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Wir bedanken uns für die vielen netten Kontakte und freundlichen Gespräche an unserem Messestand bei der WIN !

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