
Mit dem Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie ggf. Anhang - muss jeder Kaufmann über das abgelaufene Geschäftsjahr Rechenschaft ablegen und zwar auf Basis der handelsrechtlichen Vorschriften.
Holler & holler hat sich verpflichtet, die Jahresabschlüsse in der ersten Jahreshälfte zu erstellen, der Unternehmer ist so über seine wirtschaftliche Situation informiert und hat eine aussagefähige Grundlage für zukunftsbezogene Entscheidungen.
Seit Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) ist aufgrund von Abweichungen (Bsp.: Abzinsung von Rückstellungen, Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände, Saldierung von Pensionsrückstellungen mit Rückdeckungsversicherung) zu unterscheiden zwischen einer Handels- und einer Steuerbilanz: Die Handelsbilanz informiert Gesellschafter, Banken und Geschäftskunden über, die Steuerbilanz dient der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen.
Das HGB sieht für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter die Verpflichtung vor, die Jahresabschlüsse im elektronischen Bundesanzeigers zu veröffentlichen. Wer dies nicht bzw. nicht rechtzeitig nachkommt, dem drohen Ordnungsgelder zwischen € 2.500 bis € 25.000.
Holler & holler übermittelt für seine Mandanten die Jahresabschlüsse für die Offenlegung im vorgeschriebenen Format vor - gemäß den gesetzlichen Mindestanforderungen. Der Zeitpunkt der Offenlegung erfolgt in Absprache mit dem Mandanten innerhalb der gesetzlich vorgeschrieben Frist, also spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftsjahres.