
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz aus 2017 hatte Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung verabschiedet, die den Abschluss einer betrieblichen Altersversorgung interessanter machen sollten. Eine schon fast in Vergessenheit geratene Übergangsregelung ist Ende 2021 ausgelaufen, sodass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Altverträge ab 2022 ändern.
Achtung: Die Zuschusspflicht betraf bisher nur Neuverträge ab dem 01.01.2019. Doch mit Wirkung ab 2022 ist sie auch für Verträge, die vor 2019 abgeschlossen wurden, zu beachten.