Berufliche Nutzung eines privaten Laptops

laptop Die privaten und beruflichen Nutzungsanteile eines privat angeschafften Laptops können vom Finanzamt pauschal mit jeweils 50 % geschätzt werden (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.05.2010 - 12 K 18/07).
Der Kläger erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit als Pilot. Er machte in seinen Einkommensteuererklärungen u.a Kosten für einen Laptop geltend. Der Kläger gab an, den Laptop zu 100 % beruflich zu nutzen, sodass er die Kosten hierfür auch in vollem Umfang im Rahmen des Werbungskostenabzugs ansetzte. Angaben zum privaten Nutzungsanteil des Geräts machte er nicht. Das Finanzamt erkannte lediglich 50 % der Laptop-Kosten als Werbungskosten an.

Vor dem Finanzgericht (FG) unterlag der Kläger ebenfalls.

Nach Ansicht des Gerichtes hat das Finanzamt zu Recht nur 50 % der Kosten des Laptops steuermindernd als Werbungskosten anerkannt. Ein privat angeschaffter, in der Wohnung aufgestellter Computer sei ein Arbeitsmittel und damit als Werbungskosten abziehbar, wenn er nahezu ausschließlich der Erledigung dienstlicher Aufgaben dient und die private Mitbenutzung 10 % nicht übersteigt. Beträgt der private Nutzungsanteil mehr als 10 %, könnten die Kosten aufgeteilt werden. Ist das Verhältnis der Nutzungsanteile nicht im Einzelnen nachgewiesen, sei im Wege einer vereinfachenden Handhabung von einer hälftigen Aufteilung auszugehen. Diese Grundsätze seien auch für einen Laptop zugrunde zu legen.

Im Streitfall hat der Kläger nach Ansicht der Richter die von ihm vorgetragene 100 %ige berufliche Nutzung an dem Laptop weder glaubhaft gemacht noch nachgewiesen. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung sei davon auszugehen, dass ein privat angeschaffter Computer auch privat genutzt wird. Dies gelte insbesondere für den Kläger als Pilot, der erhebliche Zeiten nicht an seinem Wohnsitz verbringe. Das Finanzamt habe daher den beruflichen Nutzungsanteil zu Recht im Wege der Schätzung mit 50 % angesetzt.

Kontakt

holler & holler

Steuerberatungsgesellschaft mbH

Froweinplatz 6c
42555 Velbert
t  02052/95350
f 02052/953520
info@holler-stb.de


Kontaktieren Sie uns - wir freuen uns auf Sie !

Öffnungszeiten 

Montag bis Freitag 8 Uhr - 13 Uhr

und nach Vereinbarung. Zum Termin Ihrer Wahl bieten wir außerdem Videokonferenzen an. Darüber hinaus leisten wir einen uneingeschränkten Telefon- und Emailsupport 

V-Card zum Download

Auszeichung als Digitale Kanzlei 2024

275605   label digitale 2024

Handelsblatt-Qualitätssiegel "Beste Steuerberater 2023" für holler & holler

Das Handelsblatt,meistzitierte Wirtschaftszeitung in Deutschland, veröffentlichte das exklusive Ranking der besten Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Deutschlands.

Wir freuen uns, von der Wirtschafts- und Finanzzeitung Handelsblatt auch dieses Jahr zur Gruppe der Topkanzleien gezählt zu werden. Damit gehört holler & holler in 2023 zu einer Gruppe von etwa 600 Steuerberatern in ganz Deutschland, die in der Gesamtwertung oder auch in einzelnen Beratungsfeldern erfolgreich sind. Über 4.200 Steuerberater haben am Wettstreit teilgenommen.

Wir werden uns weiter für Sie ins Zeug legen und stets auf dem neusten Stand bleiben.

holler & holler mitten in NRW

qrcode telefonnummer holler   holler
Sie finden unsere Kanzlei in Velbert - genauer gesagt in Langenberg - im Grünen und doch zentral gelegen zwischen dem Bergischen Land und dem Ruhrgebiet, zwischen Westfahlen und dem Rheinland. Städte wie Essen, Wuppertal, Hattingen und Bochum sind einen Katzensprung entfernt, aber auch nach Düsseldorf, Duisburg und Dortmund, nach Schwelm und Solingen, Witten, Hagen, Erkrath und Ennepetal, nach Ratingen, Recklinghausen und Remscheid, Gelsenkirchen und Köln ist es nicht weit. So kommen unsere Mandanten aus der ganzen Region und weit darüber hinaus: Von Frankfurt bis Nicaragua, von Hamburg bis Sizilien schätzt man unsere Arbeit.

Branchenlösungen

  • Steuerberatung für Handwerker
  • Steuerberatung für Garten- und Landschaftsbau und Friedhofsgärtnerei
  • Steuerberatung für Tierärzte
  • Steuerberatung für Heilberufe
  • Steuerberatung für Architekten
  • Steuerberatung für Zahnärzte


Fachberater für Unternehmensnachfolge

Vielfältige Gestaltungsalternativen für eine Unternehmensnachfolge bedingen eine fachkundige und ausführliche Beratung - die Kanzlei holler & holler hat zwei zertifizierte  Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.).

Branchenwissen

holler & holler verfügt über Spezialkenntnisse der Branche Tierärzte

holler & holler verfügt über Spezialkenntnisse der Branche Galabau und Land- und Forstwirtschaft.

holler & holler hat die Qualifikation "Landwirtschaftliche Buchstelle". 

Messeauftritt Mittelstand

_mg_4523

Wir bedanken uns für die vielen netten Kontakte und freundlichen Gespräche an unserem Messestand bei der WIN !

© 2025 holler & holler | Steuerberatung, Alle Rechte vorbehalten. Impressum | Datenschutz Anmelden
WIELEICHT™ seoCMS SmallBusiness Edition is copyright 2006-2025 by transresult Velbert