
Betriebe mit hohem Anteil an Bareinnahmen sind aus Sicht der Finanzverwaltung Hochrisikobetriebe, da die Gefahr sehr groß ist, dass nicht alle Einnahmen versteuert werden. Bargeldintensive Betriebe werden intensiv von der Finanzverwaltung geprüft. Zunehmend kommen neue Prüfungsmethoden aus dem Bereich der digitalen Datenanalyse zum Einsatz. Speziell geschulte Kassenprüfer kennen sich bestens aus mit der Kassentechnik und decken "Schummeleien" im Handumdrehen auf. Da kann es teuer werden!
Bei Registrierkassen müssen die Tagesendsummenbons (sogenannte Z-Bons) penibel aufzubewahrt werden, bei PC-Kassen sind die gespeicherten Daten zu archivieren. Doch das allein reicht nicht: Auch die Bedienungsanleitung und alle Protokolle zur Programmierung der Kasse müssen aufbewahrt werden. Allein fehlende Programmier- bzw. Änderungsprotokolle sind bereits ein wesentlicher Fehler der Kassenführung.
Sind neben den formellen Mängeln auch materielle Mängel ersichtlich, so kann hinzugeschätzt werden. Die Prüfer verproben Umsätze anhand tatsächlicher oder branchenüblicher Gewinnaufschlagsätze aus dem Wareneinsatz. Weichen die verprobten Umsätze von den erklärten Umsätzen ab und konnte der Prüfer auch formelle Mängel nachweisen, so darf er hinzu schätzen. Neben der Aufschlagkalkulation sind auch die Vermögenszuwachs- und die Geldverkehrsrechnung übliche und anerkannte Verfahren, um die materielle Ordnungsmäßigkeit zu prüfen.