EU-Parlament: Veröffentlichung des jährlichen Steuerberichts

fotolia_1305703_xsDas EU-Parlament hat am 25.03.15 seinen jährlichen Steuerbericht verabschiedet, in dessen Mittelpunkt steuerpolitische Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug, -vermeidung und -hinterziehung stehen. Die Abgeordneten begrüßen das jüngst von der EU-Kommission vorgelegte Steuertransparenzpaket (Mitteilung und Richtlinienvorschlag zum verpflichtenden automatischen Informationsaustausch bei Steuervorbescheiden vom 18.03.15) sowie die auf internationaler und EU-Ebene ergriffenen Maßnahmen, wie z. B. den OECD-Standard zum verpflichtenden automatischen Austausch von Informationen im Steuerbereich, der in der Richtlinie 2014/107/EU umgesetzt wurde. Sie fordern, dass das Bankgeheimnis bis Juni 2015 in der EU endgültig aufgehoben wird.
Da ein Großteil der öffentlichen Einnahmen über die MwSt generiert wird, soll das veraltete MwSt-Modell überarbeitet werden, um Einbußen durch Steuerumgehung einzudämmen. Außerdem wird die EU-Kommission aufgefordert, konkrete Vorschläge auszuarbeiten, um die MwSt-Lücke zu schließen als auch die Anwendung eines ermäßigten MwSt-Satzes auf digitale Bücher zuzulassen. Der EuGH hatte am 05.03.15 in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Luxemburg (C-502/13) und Frankreich (C-479/13) entschieden, dass die Anwendung eines ermäßigten MwSt-Satzes auf elektronische Bücher gegen EU-Recht verstößt. Vor dem Hintergrund, dass eine der Prioritäten der EU-Kommission im Ausbau des digitalen Binnenmarktes liegt, sei ein eindeutiger Rechtsrahmen mit dem elektronische Bücher und Bücher in Papierformat gleichgestellt werden, notwendig. Zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Handels soll die EU-Kommission einen vereinfachten Vorschlag für die MwSt-Erklärungspflichten veröffentlichen.
Im Hinblick auf die Einführung der Finanztransaktionssteuer werden die elf EU-Mitgliedstaaten (darunter auch Deutschland), die die Steuer im Wege der verstärkten Zusammenarbeit einführen wollen, aufgerufen, die Arbeiten voranzutreiben, sodass der Rechtsakt bis 01.01.2016 umgesetzt werden kann.
Die EU-Kommission hatte in ihrer Mitteilung zur Steuertransparenz die Vorlage eines Aktionsplans zur Unternehmensbesteuerung mit weiteren Maßnahmen zur Eindämmung von Steuerbetrug und -vermeidung vor Sommer 2015 angekündigt. Das EU-Parlament begrüßt den geplanten Aktionsplan und die darin angekündigten Maßnahmen, wie z.B. das Vorantreiben der Arbeiten an einer gemeinsamen konsolidierten Körperschafts-Bemessungsgrundlage mit dem Ziel einer schnellen Einigung im Rat. Zudem wird die EU-Kommission aufgefordert, bis Ende 2015 einen Richtlinienvorschlag gegen Gewinnkürzung und -verlagerung vorzulegen, und die Möglichkeiten für die Einführung eines Mindest-Körperschaftsteuersatzes zu prüfen. Um das Problem der Besteuerung der digitalen Wirtschaft zu bewältigen, wird angeregt, dass die EU-Kommission geeignete Normen ausarbeitet oder in Zusammenarbeit mit der OECD Vorschläge vorlegt.
Des Weiteren soll die EU-Kommission unverzüglich die Rechnungslegungsrichtlinie überarbeiten, damit eine verbindliche länderspezifische Berichterstattung für grenzüberschreitend tätige Unternehmen in allen Wirtschaftszweigen und in allen Ländern eingeführt werden kann.
Damit von allen Wirtschaftszweigen ein fairer Beitrag zum Steueraufkommen geleistet wird, sollen die Mitgliedstaaten die Besteuerung vom Faktor Arbeit auf andere Formen nachhaltiger Besteuerung, wie z. B. Umweltsteuern, verlagern. Dazu soll die EU-Kommission im Bereich der Umweltbesteuerung Legislativvorschläge vorlegen.
Steuerbetrug und -umgehung soll von den Mitgliedstaaten streng sanktioniert werden, z. B. durch den Entzug der Beratungslizenz von Buchprüfern, Anwaltskanzleien oder sonstigen Finanzberatern, wenn ihnen nachgewiesen werden kann, dass sie Beihilfe zum Steuerbetrug geleistet haben.

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