
Von der Steuererklärung über den Steuerbescheid bis hin zu einem möglichen Rechtsbehelf soll das Steuerverfahren ab 2017 vollständig elektronisch erledigt werden können - von der Steuererklärung über den Bescheid bis hin zum Einspruch. Geprüft werden die per ELSTER übermittelten Steuererklärungen von Computern. Steuerbescheide werden automatisiert erstellt und über einen elektronischen Abruf im ELSTER-PORTAL bereitgestellt. Erst wenn die Daten unvollständig oder nicht plausibel sind, schalten sich Finanzbeamte ein. Eine Verpflichtung zur elektronischen Abwicklung von Steuerangelegenheiten ist dabei nicht vorgesehen. Originalbelege - wie beispielsweise Spendenquittungen - müssen künftig nicht mehr eingereicht werden, sondern sind nur noch aufzubewahren und auf Anforderung dem Finanzamt vorzulegen.
Es sind zwei Monate länger Zeit für die Abgabe der Erklärung vorgesehen, doch bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung droht künftig ein Zuschlag. Dieser orientiert sich an der Höhe der festgesetzten Steuer (0,25 % der festgesetzten Steuer), mindestens 25 Euro für jeden angefangenen Monat der Verspätung.
Für diejenigen, die davon ausgehen können, keine Steuererklärung abgeben zu müssen, gibt es eine Billigkeitsregelung. Verspätungszuschläge fallen bei ihnen nur an, wenn sie nach Ablauf der gesetzlichen Fristen zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert werden und die ihnen gestellte Frist verstreichen lassen. Das betrifft u.a. Rentner, denen das Finanzamt in der Vergangenheit mitgeteilt hatte, dass sie nicht mehr erklärungspflichtig sind. Diese Rentner können jedoch durch Rentenerhöhungen künftig wieder erklärungspflichtig und auch wieder steuerpflichtig werden.