Elterngeld

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Für Kinder, die seit dem 1. Januar 2007 geboren werden, gibt es das sog. Elterngeld. Seit Anfang des Jahres gelten nun neue Regelungen für dessen Bezug. So erhalten Hartz IV-Empfänger kein Elterngeld mehr und auch für Gutverdiener wurde der Anspruch gekürzt.


Die Berechnung des Elterngeldes ist nicht ganz einfach, es gibt zahlreiche Sonderregelungen für Spezialfälle, und an einigen Stellen lässt das Gesetz auch Spielräume zu. Infos bekommen Sie hier:


Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,

www.bmfsfj.de, Fax: 030/18-5 55-44 00, Servicetelefon: 01 80-1 90 70 50 (Festnetz: 3,9 Cent/Minute).

Für konkrete persönliche Anfragen sind die Elterngeldkassen der Länder da, Adressen übers Bundesministerium, siehe oben.

http://www.elterngeld.com/

http://www.elterngeld.net/

http://www.familien-wegweiser.de/

http://www.elterngeldrechner.de/

Angesichts der Fülle an Informationen in Sachen Elterngeld ist es schwer den Überblick zu behalten. Sie wollen auch in Kürze Elterngeld beantragen? Hier die Antworten auf einige mögliche Fragen:


Wann habe ich Anspruch auf Elterngeld?
Sie bekommen Elterngeld, wenn Sie
mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben (egal, ob Sie mit dem anderen Elternteil verheiratet sind, oder nicht), nach der Geburt beruflich aussetzen oder nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten, Ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder überwiegend hier leben (Ausnahmen: zum Beispiel Entwicklungshelfer oder Beamte, die vorübergehend im Ausland eingesetzt werden). Wenn Sie ausländischer Herkunft sind, brauchen Sie eine Arbeitsgenehmigung und müssen in Deutschland arbeiten (Ausländische Eltern, die nicht auf Dauer in Deutschland bleiben, wie zum Beispiel Studenten und Auszubildende aus dem Ausland sowie Bürgerkriegsflüchtlinge, haben keinen Anspruch). Wenn Sie für ein Kind sorgen, das nicht Ihr eigenes ist, können Sie ebenfalls Elterngeld bekommen - das gilt etwa für Adoptivkinder oder Kinder, die Ihr Partner mit in die Ehe gebracht hat.

Wann und wo kann ich den Antrag auf Elterngeld stellen?
· Sobald Ihr Kind auf der Welt ist. Aber keine Eile: Elterngeld wird drei Monate rückwirkend gezahlt. Auf den letzten Drücker sollten Sie es trotzdem nicht beantragen. Bedenken Sie, dass Ihr Sachbearbeiter Zeit benötigt, um Ihren Antrag zu genehmigen - erst dann fließt das Elterngeld.
· Wo Sie Elterngeld beantragen können? Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Welche Eltern-geldkasse für Sie zuständig ist, erfahren Sie zum Beispiel beim Familienministerium ( www.bmfsfj.de).

Wie lange bekomme ich Elterngeld?
· In der Regel bis zum ersten Geburtstag des Kindes, maximal jedoch 14 Monate. Ein Elternteil kann allerdings höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen (Ausnahme: Alleinerziehende). Um in den Genuss der vollen 14 Monate zu kommen, muss auch der Partner für mindestens zwei Monate Elterngeld beantragen.
· Achtung: Das Mutterschaftsgeld in der zweimonatigen Mutterschutzfrist nach der Geburt wird mit dem Elterngeld verrechnet. Da Mütter mit diesem Mutterschaftsgeld in den ersten acht Wochen nach der Geburt fast immer auf die volle Höhe ihres zuvor erzielten Nettos kommen, erhalten Sie de facto nur zehn Monate Elterngeld, auch wenn Sie zwölf beantragt haben. Der Trick, die ersten beiden Lebensmonate als "Vätermonate" zu beantragen, funktioniert leider auch nicht: Monate, in denen Mutterschaftsgeld geflossen ist, werden immer der Mutter zugeschrieben.

Wie teilen wir die 14 Elterngeld-Monate am besten auf?
· Sie können zum Beispiel gleichzeitig Elterngeld beziehen, indem Sie beide in den ersten sieben Lebensmonaten Ihres Kindes zu Hause bleiben oder Teilzeit arbeiten. Sie können Ihr Elterngeld auch nacheinander beziehen und die Bezugsmonate nach Belieben aufteilen. Einzige Bedingung: Jeder Partner, der Elterngeldmonate beantragt, muss mindestens zwei Monate Elternzeit nehmen, und zusammen dürfen Sie nicht über 14 kommen. Diese Regelung gilt seit Anfang 2009 und soll die Väter stärker einbinden. Denn bisher stand es ihnen frei, auch nur einen Monat in Elternzeit zu gehen, während Mütter diese Bedingungen oft schon durch den Mutterschutz erfüllten.
Kann ich die Bezugsdauer für das Elterngeld verlängern?
· Ja, und zwar auf die doppelte Länge. Dann bekommen Sie zum Beispiel nicht zwölf Monate lang 1.000 Euro, sondern 24 Monate lang 500 Euro. Diese Streckung hat manchmal Vorteile - sie hilft unter Umständen, Steuern zu sparen.

Wie lange bekommen Alleinerziehende Elterngeld?
Bis zu 14 Monate. Die zwei "Vätermonate" werden Alleinerziehenden aber nur unter folgenden Voraussetzungen zugesprochen:
Sie haben das alleinige Sorge- oder Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihr Kind (ist heute nicht die Regel). Sie haben nach der Geburt weniger Einkommen als davor - das heißt, vor der Geburt müssen Einkünfte da gewesen sein. Der andere (leibliche) Elternteil wohnt nicht in der gleichen Wohnung (leben Alleinerziehende mit einem neuen Partner zusammen, werden 14 Monate anerkannt).Erwarten Sie also nicht zu viel! Sehr viele Alleinerziehende bekommen nur zwölf Monate lang Elterngeld, weil sie nicht alle drei Bedingungen erfüllen.


Wie viel Elterngeld steht mir zu?
Grundlage für die Berechnung ist Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen aus den letzten zwölf Monaten vor der Geburt. Haben Sie in dieser Zeit Mutterschaftsgeld bezogen (bei Angestellten die Regel) werden weiter zurückliegende "Ersatzmonate" zur Berechnung herangezogen (gilt auch bei schwangerschaftsbedingter Krankheit oder wenn im Berechnungszeitraum Elterngeld gezahlt wurde).
Von diesem Durchschnitts-Netto stehen Ihnen 67 Prozent zu. Wie viel Ihr Partner verdient, spielt dabei keine Rolle - anders als früher beim Erziehungsgeld zählt nicht das Familieneinkommen, sondern das Einkommen des Elternteils, der seine Arbeitszeit reduziert. Doppelverdiener fahren also besser als früher. Allerdings ist das Elterngeld nach unten und oben begrenzt: Es gibt mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro.


Ist das "durchschnittliches Nettoeinkommen" mit dem Netto auf der Gehaltsabrechnung identisch?
In den allermeisten Fällen leider nicht. Das fürs Elterngeld zugrundegelegte Netto ist oft deutlich niedriger. Was das für Normal- und Gutverdiener bedeutet, hat die Zeitschrift "Soziale Sicherheit" ausgerechnet: Sie bekommen statt der angepriesenen 67 Prozent im Schnitt nur 58 Prozent ihres Nettogehalts. Der Grund sind zahlreiche Abzüge: Nur das Erwerbseinkommen wird berücksichtigt – Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Renten, Stipendien oder BAföG zählen nicht dazu. Auch Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie steuerfreie Einnahmen (zum Beispiel Trinkgelder, Sonntagzuschläge) werden nicht angerechnet - ein besonderer Nachteil für Arbeitnehmer in Service- und Pflegeberufen. Und wer einen Teil seines Gehaltes in eine private Altersvorsorge umwandelt, muss dies ebenfalls berücksichtigen. Bezahlte Überstunden oder Provisionen hingegen werden mitgezählt. Wer sich also vor der Geburt seine Überstunden ausbezahlen lässt, anstatt sie abzufeiern, erhöht sein späteres Elterngeld.


Was ist mit dem Elterngeld, wenn ich im letzten Jahr nicht durchgehend gearbeitet habe?
Dann wird trotzdem jeder der letzten zwölf Monate vor der Geburt berücksichtigt - unabhängig davon, wie viel Sie jeweils verdient haben. Entscheidend ist Ihr Durchschnittsverdienst. Wenn Sie in einigen Monaten kein Einkommen hatten, berechnen Sie hierfür null Euro.


Gibt es beim Elterngeld einen Bonus für niedrige Einkommen?
Ja, wenn Ihr Nettoverdienst vor der Geburt unter 1.000 Euro lag, steht Ihnen ein Bonus zu. Für jede 20 Euro, die Ihr Nettogehalt unter der 1.000-Euro-Grenze liegt, bekommen Sie zusätzlich zu den 67 Prozent ein Prozent Elterngeld extra.


Bekomme ich auch Elterngeld, wenn ich vor der Geburt meines Kindes gar kein Einkommen hatte?
Auch dann gibt’s Elterngeld. Arbeitslose, Rentner, Studenten, Hausfrauen und -männer bekommen den Mindestsatz von 300 Euro. Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld oder BAföG fließen nicht in die Berechnung des Durchschnittsnettos ein, weil sie kein Erwerbseinkommen sind.
Bekomme ich mehr Elterngeld, wenn ich in eine bessere Steuerklasse wechsle?
Im Prinzip geht das, denn durch den Wechsel beispielsweise von Klasse fünf in Klasse drei bekommen Sie bei gleichbleibendem Brutto ein höheres Nettogehalt, das sich wiederum positiv auf Ihr späteres Elterngeld auswirkt. Doch das Amt erkennt den Wechsel nur an, wenn er unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten gewählt wurde (weil Ihr Partner weniger verdient als Sie). Im Zweifelsfall müssen Sie nachweisen, dass Sie nicht nur wegen des höheren Elterngeldes gewechselt haben. Gelingt Ihnen das nicht, wird Ihr Netto nach der alten Steuerklasse berechnet. Wenn Sie die Steuerklasse wechseln wollen, sollten Sie das daher bereits vor der Geburt des Kindes tun - das hat das Sozialgericht Dortmund jetzt auch mit einem Urteil klar gestellt (AZ: DO E 940-950).
Wie weise ich als Selbstständige mein Einkommen nach, um Elterngeld zu beantragen?
Mit ihrem Steuerbescheid, der sich auf das Jahr vor der Geburt des Kindes bezieht. Als Einkommen gilt der Gewinn minus Steuern. Manchmal zahlen Selbstständige auch Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung - sie werden dann ebenfalls vom Gewinn abgezogen. Liegt der Steuerbescheid noch nicht vor, wird das Elterngeld beispielsweise anhand einer Gewinn-/Verlustrechnung oder eines Vorauszahlungsbescheids errechnet. All diese Berechnungen sind aber immer nur vorläufig. Am Ende des Bezugszeitraums rechnet die Elterngeldstelle auf Heller und Pfennig mit Ihnen ab.

Welche Auswirkungen hat es auf das Elterngeld, wenn ich in der Elternzeit einen Teilzeit- oder Minijob übernehme?
Sie dürfen, wenn es nicht mehr als 30 Stunden pro Woche sind. Ihr Elterngeld richtet sich dann nach dem Differenzbetrag zwischen dem Nettoeinkommen vor der Geburt und dem aktuellem Teilzeiteinkommen. Aber: Als Einkommen vor der Geburt werden maximal 2.700 Euro berücksichtigt.

Bekomme ich Elterngeld, wenn ich vor und nach der Geburt 30 Stunden pro Woche arbeite?
Ja. Sie haben zwar kein wegfallendes Einkommen - weil Sie aber nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten, besteht trotzdem Anspruch auf Elterngeld. Sie bekommen den Mindestsatz von 300 Euro.


Muss Elterngeld versteuert werden?
Nein. Trotzdem führt das Elterngeld häufig zu höheren Steuerzahlungen. Warum? Weil es Einfluss auf die Steuerprogression hat, also den Steuersatz des erwerbstätigen Partners erhöhen kann.


Wie viel Elterngeld gibt es mit Zwillingen?
Leider nicht das doppelte. Sie bekommen aber zusätzlich zum normalen Elterngeld einen festen Zuschlag in Höhe von 300 Euro pro Mehrling (bei Drillingen also 600 Euro).

Was steht uns an Elterngeld zu, wenn ältere Geschwister da sind?
Wenn Sie Ihr zweites Kind erwarten, erhalten Sie einen Geschwisterbonus in Höhe von zehn Prozent, mindestens jedoch 75 Euro. Der Bonus wird aber nur bis zum dritten Geburtstag des älteren Kindes gezahlt. Sind zwei oder mehr ältere Geschwister da, bekommen Sie den Bonus, bis Ihr Ältestes seinen sechsten Geburtstag feiert. Liegen die Geburten weiter auseinander, fällt der Geschwisterbonus weg.

 

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