
Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags soll zum 01.12.2011 wirken
Diejenigen Maßnahmen, die den Bundeshaushalt 2011 nicht belasten und bei denen eine Umsetzung rechtlich möglich und mit vertretbarem Aufwand darstellbar ist, sollen bereits in 2011 wirksam werden. Hierzu soll auch die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 Euro auf 1.000 Euro zählen, die in der technischen Umsetzung wie folgt ausgestaltet wird:
* Berücksichtigung des Erhöhungsbetrags von 80 Euro im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung für Dezember 2011.
* Da die Anmeldung und Abführung der verringerten Lohnsteuer für Dezember 2011 durch den Arbeitgeber erst im nächsten Jahr erfolgt, entstehen für 2011 keine zusätzlichen Haushaltsbelastungen.
Eine rückwirkende Korrektur der Lohnsteuerabrechnungen ab Januar 2011 durch die Arbeitgeber ist somit nicht erforderlich. Die Bürokratiekosten liegen damit deutlich niedriger als bei einer vollständigen Rückrechnung.
Das erforderliche Update des Programmablaufplans für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags, der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer 2011 u. a., wird das Bundesfinanzministerium rechtzeitig zur Verfügung stellen.