
Nach der Pressemitteilung des BdSt vom 08.07.2016 besteht weiterhin keine Rechtssicherheit, welche Steuerregeln künftig bei der Übertragung von Unternehmen gelten. Der Bundesrat hat den Reformvorschlägen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer am 08.07.2016 nicht zugestimmt und den Vermittlungsausschuss angerufen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Dezember 2014 entschieden, dass die Erbschaft- und Schenkungsteuerregeln für die Weitergabe von Unternehmen überarbeitet werden müssen. Rund anderthalb Jahre gaben die Verfassungshüter dem Gesetzgeber Zeit: Bis zum 30. Juni 2016 sollte nachgebessert werden. Ein Kompromissvorschlag wurde im Juni vom Bundestag verabschiedet. Dieser sah unter anderem vor, dass Betriebe auch künftig von der Steuer verschont bleiben, wenn die Firma fortgeführt wird und Arbeitsplätze erhalten werden. Allerdings sollten dafür höhere Anforderungen gelten. Diese waren dem Bundesrat bei großen Betriebsvermögen nicht streng genug. Deshalb haben die Länder in ihrer Bundesratssitzung am 08.07.2016 beschlossen, im Vermittlungsausschuss nachzuverhandeln. Damit lässt die Politik Unternehmer weiterhin im Unklaren, welche Regeln in Zukunft für die Übertragung ihrer Betriebe gelten.