Häusliches Arbeitszimmer

arbeitszimmer

Das Musterverfahren zu Absetzbarkeit der häuslichen Arbeitszimmer, das u.a. auch von einem Mitglied des TPhV geführt wurde war erfolgreich.
Am 6. Juli 2010 hat das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zur steuerlichen Berücksichtigung der häuslichen Arbeitszimmer im Steueränderungsgesetz 2007 für verfassungswidrig erklärt (2 BvL 13/09).
Vor allem Lehrer profitieren von diesem Urteil, da der Gesetzgeber von der Kammer verpflichtet wurde, das Steuergesetz rückwirkend zugunsten der Beschäftigten zu ändern, deren häusliche Arbeitszimmer zwar nicht der Mittelpunkt ihrer Tätigkeit darstellen, die aber aufgrund des Charakters ihrer Arbeit, diese nicht sachgerecht ausführen könnten, wenn Ihnen der Arbeitgeber oder Dienstherr keinen adäquaten Arbeitsplatz zur Verfügung stellte.

Bis diese Neuregelung erfolgt, dürfen die Finanzbehörden das Steueränderungsgesetz nicht mehr in der bisherigen Form anwenden.

Nun müssen diese für die Jahre 2007/2008/2009 neue Steuerbescheide für die Betroffenen erstellen.
Voraussetzung für die Steuerneuberechnung ist, dass die genannten Bescheide noch nicht rechtskräftig sind. Entscheidend dabei ist das Vorhandensein des Vorläufigkeitsvermerkes nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b. Dieser muss den Erläuterungen des Bescheides zu entnehmen sein. Auf der sicheren Seite sind all jene Kolleginnen und Kollegen, die jedes Jahr einen Widerspruch bei Ihrem Finanzamt betreffs der Nichtanerkennung des Arbeitszimmers eingelegt haben.

Die Erstattung bzw. Neuberechnung erfolgt nach neuesten Aussagen der Finanzämter nämlich nicht automatisch. Dazu ist es notwendig, einen entsprechenden Antrag unter Beifügung aller das Arbeitszimmer betreffenden Belege zu stellen. Dieser Antrag kann relativ formlos erfolgen (Muster als Download). Fristen dafür sind bisher nicht bekannt.

Die Behandlung der Aufwendungen in der Einkommensteuer haben wir anhand von Beispielen aufgeführt.

Mehr Informationen zum BMF-Schreiben vom 2. März 2011

Kontakt

holler & holler

Steuerberatungsgesellschaft mbH

Froweinplatz 6c
42555 Velbert
t  02052/95350
f 02052/953520
info@holler-stb.de


Kontaktieren Sie uns - wir freuen uns auf Sie !

Öffnungszeiten 

Montag bis Freitag 8 Uhr - 13 Uhr

und nach Vereinbarung. Zum Termin Ihrer Wahl bieten wir außerdem Videokonferenzen an. Darüber hinaus leisten wir einen uneingeschränkten Telefon- und Emailsupport 

V-Card zum Download

Auszeichung als Digitale Kanzlei 2024

275605   label digitale 2024

Handelsblatt-Qualitätssiegel "Beste Steuerberater 2023" für holler & holler

Das Handelsblatt,meistzitierte Wirtschaftszeitung in Deutschland, veröffentlichte das exklusive Ranking der besten Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Deutschlands.

Wir freuen uns, von der Wirtschafts- und Finanzzeitung Handelsblatt auch dieses Jahr zur Gruppe der Topkanzleien gezählt zu werden. Damit gehört holler & holler in 2023 zu einer Gruppe von etwa 600 Steuerberatern in ganz Deutschland, die in der Gesamtwertung oder auch in einzelnen Beratungsfeldern erfolgreich sind. Über 4.200 Steuerberater haben am Wettstreit teilgenommen.

Wir werden uns weiter für Sie ins Zeug legen und stets auf dem neusten Stand bleiben.

holler & holler mitten in NRW

qrcode telefonnummer holler   holler
Sie finden unsere Kanzlei in Velbert - genauer gesagt in Langenberg - im Grünen und doch zentral gelegen zwischen dem Bergischen Land und dem Ruhrgebiet, zwischen Westfahlen und dem Rheinland. Städte wie Essen, Wuppertal, Hattingen und Bochum sind einen Katzensprung entfernt, aber auch nach Düsseldorf, Duisburg und Dortmund, nach Schwelm und Solingen, Witten, Hagen, Erkrath und Ennepetal, nach Ratingen, Recklinghausen und Remscheid, Gelsenkirchen und Köln ist es nicht weit. So kommen unsere Mandanten aus der ganzen Region und weit darüber hinaus: Von Frankfurt bis Nicaragua, von Hamburg bis Sizilien schätzt man unsere Arbeit.

Branchenlösungen

  • Steuerberatung für Handwerker
  • Steuerberatung für Garten- und Landschaftsbau und Friedhofsgärtnerei
  • Steuerberatung für Tierärzte
  • Steuerberatung für Heilberufe
  • Steuerberatung für Architekten
  • Steuerberatung für Zahnärzte


Fachberater für Unternehmensnachfolge

Vielfältige Gestaltungsalternativen für eine Unternehmensnachfolge bedingen eine fachkundige und ausführliche Beratung - die Kanzlei holler & holler hat zwei zertifizierte  Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.).

Branchenwissen

holler & holler verfügt über Spezialkenntnisse der Branche Tierärzte

holler & holler verfügt über Spezialkenntnisse der Branche Galabau und Land- und Forstwirtschaft.

holler & holler hat die Qualifikation "Landwirtschaftliche Buchstelle". 

Messeauftritt Mittelstand

_mg_4523

Wir bedanken uns für die vielen netten Kontakte und freundlichen Gespräche an unserem Messestand bei der WIN !

© 2025 holler & holler | Steuerberatung, Alle Rechte vorbehalten. Impressum | Datenschutz Anmelden
WIELEICHT™ seoCMS SmallBusiness Edition is copyright 2006-2025 by transresult Velbert