
Handwerkerleistungen werden mit max. 1.200 EUR gefördert. Aufwendungen für Handwerkerleistungen, die im eigenen Haushalt ausgeführt werden, fördert der Gesetzgeber mit einem Steuerbonus von max. 1.200 EUR (20% von 6.000 EUR) pro Jahr. Dieser Höchstbetrag verdoppelt sich nicht, wenn zusammen veranlagte Ehegatten zwei Wohnungen nutzen. Ehegatten, die zwei Wohnungen bewohnen und an beiden Wohnungen Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchführen lassen, können in einem Jahr max. eine Steuerermäßigung von 1.200 EUR geltend machen.Aufwendungen für Handwerkerleistungen, die im eigenen Haushalt ausgeführt werden, fördert der Gesetzgeber mit einem Steuerbonus von max. 1.200 EUR (20% von 6.000 EUR) pro Jahr. Dieser Höchstbetrag verdoppelt sich nicht, wenn zusammen veranlagte Ehegatten zwei Wohnungen nutzen. Ehegatten, die zwei Wohnungen bewohnen und an beiden Wohnungen Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchführen lassen, können in einem Jahr max. eine Steuerermäßigung von 1.200 EUR geltend machen.