
Bislang hat die Finanzverwaltung die Auffassung vertreten, dass Schulgeldzahlungen nur dann als Sonderausgaben abzugsfähig sind, wenn solche Zahlungen aus eigener Verpflichtung (z.B. durch die Eltern) erbracht werden. War das volljährige Kind Vertragspartner der Schule und somit Zahlungsverpflichteter, konnten die Schulgeldzahlungen bei den Eltern nicht berücksichtigt werden. An dieser Auffassung hält die Verwaltung nicht mehr fest.
OFD Münster, aktualisierte Kurzinfo ESt Nr. 30/2005 v. 5.11.2010, NWB DokID: JAAAD-56265