
Der "Weihnachtsfrieden 2025" ist eine Tradition in vielen deutschen Finanzämtern, bei der belastende Maßnahmen wie Vollstreckungen und Betriebsprüfungen vom ca. 19.-31. Dezember 2025 (je nach Bundesland) ausgesetzt werden, um Steuerzahlern eine ruhige Weihnachtszeit zu ermöglichen, wobei Ausnahmen bei drohender Verjährung bestehen und Steuerbescheide sowie Mahnungen weiterhin versandt werden. Die genauen Zeiträume variieren, aber in NRW gilt er vom 17. bis 31.12.2025, in Brandenburg vom 22.-30.12.2025, und andere Länder wie Bayern, Hessen und Sachsen haben ähnliche Regelungen.
Was bedeutet das für Sie?
Keine neuen Vollstreckungen: Es werden keine neuen Zwangsvollstreckungen eingeleitet.
Keine neuen Prüfungen: Ankündigungen für Außenprüfungen werden zurückgestellt.
Ausnahmen: Bei dringenden Fällen, z.B. wegen drohender Verjährung, können Ämter dennoch handeln.
Steuerbescheide und Mahnungen: Werden weiterhin verschickt, um Erstattungen zu gewährleisten und die Steuerehrlichkeit zu sichern.
Fällige Steuern: Müssen weiterhin pünktlich gezahlt werden, sonst können Säumniszuschläge anfallen.
Gültigkeitszeiträume (Beispiele):
Nordrhein-Westfalen (NRW): 17. bis 31. Dezember 2025.
Brandenburg: 22. bis 30. Dezember 2025.
Bayern: 22. Dezember 2025 bis 1. Januar 2026.
Hessen: 19. bis 31. Dezember 2025.