
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland ist zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde gestiegen, basierend auf einer Empfehlung der Mindestlohnkommission, und wird 2027 auf 14,60 Euro erhöht. Diese Anhebung hat auch die Minijob-Grenze dynamisch auf 603 Euro pro Monat angehoben. Millionen von Arbeitnehmern profitieren von dieser Steigerung, und die Anpassung betrifft auch die Verdienstgrenzen für Minijobs.
Wichtige Punkte zum Mindestlohn 2026:
Neuer Satz: 13,90 € pro Stunde (brutto).
Minijob-Grenze: Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt auf 603 € monatlich.
Auswirkungen: Diese Änderungen ermöglichen es Geringverdienern, mehr zu verdienen, ohne den Minijob-Status zu verlieren.
Bürgergeld: Wer Bürgergeld bezieht, kann durch den höheren Mindestlohn mehr hinzuverdienen, da Freibeträge berücksichtigt werden.
Was bedeutet das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
Arbeitnehmer: Mit 13,90 € erhalten Vollzeitbeschäftigte etwa 190 € brutto mehr pro Monat.
Arbeitgeber: Müssen ihre Verträge und Lohnabrechnungssysteme an die neuen Sätze anpassen.
Minijobber: Können bis zu 603 € verdienen, was den Status als geringfügige Beschäftigung beibehält.
Informationen zu den genauen Auswirkungen auf Ihre Situation finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung oder dem Minijob-Zentrale.