Attac: Politische Betätigung nicht gemeinnützigkeitsschädlich

farbeimer

Gemeinnützigkeit von Attac bestätigt


Attac Trägerverein e.V. war in den Jahren 2010 bis 2012 gemeinnützig - politische Betätigung ist nicht gemeinnützigkeitsschädlich


FG Hessen, Pressemitteilung vom 10.11.2016 zum Urteil 4 K 179/16 vom 10.11.2016 (nrkr)
In dem Finanzrechtsstreit um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Attac Trägervereins e.V. durch das Finanzamt Frankfurt am Main III (Az. 4 K 179/16) hat das Hessische Finanzgericht am 10.11.2016 in Kassel geurteilt, dass der Attac Trägerverein e.V. in den Streitjahren 2010 bis 2012 als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anzuerkennen ist.


Der Vorsitzende des 4. Senats des Hessischen Finanzgerichts hat im Rahmen der Urteilsverkündung am 10.11.2016 herausgestellt, dass die Abgabenordnung mit ihren Vorschriften zu den steuerbegünstigten Zwecken (§§ 51 ff. Abgabenordnung) und die hierzu ergangene Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) einen ausreichenden rechtlichen Rahmen zur steuerlichen Beurteilung auch des vorliegenden Falles enthält. Es handele sich um einen Einzelfall. Die gesetzlichen Vorgaben und die Rechtsprechung erlaubten eine politische Tätigkeit zur Erreichung des nach der Abgabenordnung anzuerkennenden Satzungszwecks. Vorliegend sei insbesondere der Vereinszweck der Förderung der Bildung weit zu verstehen. Dieser beinhalte nicht nur die Darstellung des Status Quo, sondern auch die Vermittlung von alternativen Modellen anhand einzelner Ereignisse. Die politische Tätigkeit sei auch in ein umfassendes Informationsangebot eingebettet gewesen. Ferner habe die politische Betätigung insbesondere auch unmittelbar dem Zweck der Förderung des Gemeinwesens und des Schutzes der Umwelt gedient.


Das Hessische Finanzgericht hat eine grundsätzliche Bedeutung des Streitfalles verneint und die Revision nicht zugelassen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Finanzverwaltung hat die Möglichkeit, sich mit einer sog. Nichtzulassungsbeschwerde an den BFH zu wenden.

 

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