
BFH zum Kindergeldanspruch während einer vier monatigen Übergangszeit zwischen Schulzeit und Ableistung eines Pflichtdienstes
BFH, Urteil III R 68/10 vom 09.02.2012
Leitsatz
Die gesetzliche Ausgestaltung der Tatbestände in § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG, wonach ein Kind, das nach Beendigung der Schulzeit - unabhängig davon, ob absehbar oder nicht - länger als vier Monate auf den Beginn des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes wartet, während dieser Übergangszeit nicht berücksichtigt wird, ist weder lückenhaft noch verstößt sie gegen das GG (Anschluss an die Senatsurteile vom 22. Dezember 2011 III R 5/07 und III R 41/07 - siehe hierzu auch die Pressemitteilung des BFH vom 18.04.2012).