Deutsch-französisches Doppelsteuerabkommen: EInfacher für Rentner

frankreich

BMF, Pressemitteilung vom 31.03.2015

 

Der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble und sein französischer Amtskollege, Michel Sapin haben anlässlich des deutsch-französischen Ministerrats am 31. März 2015 in Berlin ein überarbeitetes deutsch-französisches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet.
Das Zusatzabkommen vereinfacht unter anderem deutlich die Besteuerungssituation für viele Rentnerinnen und Rentner mit Altersbezügen aus dem jeweils anderen Staat.
Bundesminister der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble: "Ich freue mich, dass die heute unterzeichnete Regelung das Leben der Rentner, die jeweils im Nachbarland leben, einfacher macht und von zusätzlichen Lasten befreit".
Der französische Finanzminister Michel Sapin: "Dieses von den ehemaligen 70.000 Grenzgängern im Osten Frankreichs erwartete Zusatzabkommen ermöglicht eine Besteuerung der Rentner ausschließlich an ihrem Wohnort. Für diese Rentner bedeutet es das Ende eines aufwendigen Verwaltungsaufwands und eine Erleichterung der Steuerlast, die bisher durch eine Doppelbesteuerung entstanden ist".
Zukünftig werden Rentenzahlungen aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung an in Frankreich ansässige Bezieher ausschließlich in Frankreich besteuert. Entsprechendes gilt für den umgekehrten Fall. Die aus der Neuregelung jeweils resultierenden Steuermindereinnahmen werden durch entsprechende Ausgleichszahlungen kompensiert.
Weiterhin sieht das Zusatzabkommen einen Fiskalausgleich in Bezug auf die Grenzgängerregelung des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vor.
Frankreich wird zum Ausgleich von dadurch resultierenden Steuermehreinnahmen im Ergebnis einen Fiskalausgleich an Deutschland leisten. Damit wird den unterschiedlichen Grenzgängerströmen Rechnung getragen. Von diesem Fiskalausgleich sollen die drei Grenzländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland besonders profitieren.
Mit dem Zusatzabkommen wird das geltende deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen in zahlreichen weiteren Punkten revidiert und an den aktuellen OECD-Standard sowie an die gegenwärtigen Verhältnisse zwischen Deutschland und Frankreich angepasst.
Zu seinem Inkrafttreten bedarf das Zusatzabkommen nach seiner Unterzeichnung noch der Ratifikation auf beiden Seiten. Es ist beabsichtigt, die Anwendung des Zusatzabkommens ab dem Jahr 2016 sicherzustellen.

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