
Der Rat hat am 25.05.2016 die Verlängerung des MwSt-Mindestnormalsatzes von 15 % bis zum 31.12.2017
beschlossen
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Zwei Optionen zur künftigen Reformierung der Mehrwertsteuersätze hat die EU-Kommission am 07.04.2016 in ihrem Aktionsplan zur Mehrwertsteuer zur - noch andauernden - Diskussion gestellt:
Der Mindeststandard-Satz von 15 % wird beibehalten. Das Verzeichnis der Gegenstände und Dienstleistungen, für die ein reduzierter Satz gilt, wird überarbeitet und regelmäßig überprüft. Der Mindeststandard-Satz wird aufgehoben und die Mitgliedstaaten erhalten durch die Abschaffung des Verzeichnisses Spielraum hinsichtlich der Anzahl und Höhe reduzierter Sätze. Um unfairen Steuerwettbewerb zu vermeiden, die Befolgungskosten gering zu halten und Rechtssicherheit zu schaffen, sollten EU-Rahmenbedingungen festgelegt werden (präferierte Lösung der EU-Kommission).