
Keine Steuerbegünstigung gemäß § 13c ErbStG für ein Grundstück mit einem nicht bezugsfertigen Gebäude
BFH, Urteil II R 30/14 vom 11.12.2014, Leitsatz:
1.Eine Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG scheidet aus, wenn von Todes wegen ein Grundstück mit einem nicht bezugsfertigen Gebäude erworben wird.
2.Für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen der Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG erfüllt sind, ist entscheidend auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuer abzustellen.