Kirchensteuerabzug ab dem 1. Januar 2015

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BStBK, Pressemitteilung vom 23.06.2014


Ab dem 1. Januar 2015 gilt ein neues automatisiertes Verfahren zum Abzug von Kirchensteuer auf Kapitalerträge. Das neue Verfahren wird über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgewickelt. Die Banken haben ihre Kunden bereits seit Herbst 2013 darüber informiert.

Die Bundessteuerberaterkammer weist darauf hin, dass auch Kapitalgesellschaften, die mindestens eine natürliche Person als Gesellschafter haben, auf das neue Verfahren umstellen müssen. Dazu müssen sich die Kapitalgesellschaften bis zum 31. August 2014 beim BZSt registrieren lassen und die Zulassung zum Verfahren beantragen. Es ist vorgesehen, dass jeweils zwischen dem 1. September und dem 31. Oktober eines Jahres eine sog. Regelabfrage beim BZSt zu stellen ist, um darüber das Kirchensteuerabzugsmerkmal für die jeweiligen Gesellschafter zu erfahren. Nähere Informationen zu dem neuen Verfahren sind auf der Homepage des BZSt in der Rubrik "Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer" zu finden. Der dort zu findende Fragen- und Antworten-Katalog ist aktuell überarbeitet und um die Gruppe "Einzelfragen zu Kapitalgesellschaften" erweitert worden.

Die Registrierung der Gesellschaft und die Erteilung der Zulassung erfordern verschiedene Schritte, die mehrere Wochen in Anspruch nehmen können. Damit die Regelabfrage im Herbst durchgeführt werden kann, müssen die Kapitalgesellschaften dringend aktiv werden. Die Ergebnisse der Regelabfrage sind dem Abzug der Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer im Jahr 2015 zugrunde zu legen.

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