Leistungen von Berufsbetreuern steuerfrei

kindergeldanspruch BFH, Pressemitteilung Nr. 41/13 vom 24.07.2013 zum Urteil V R 7/11 vom 25.04.2013

Gerichtlich bestellte Berufsbetreuer unterliegen mit ihren Leistungen nicht der Umsatzsteuer. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (Urteil vom 25 April 2013 V R 7/11).

Die Klägerin war vom Vormundschaftsgericht zur Betreuerin bestellt worden. Grundsätzlich wird die Betreuung ehrenamtlich erbracht; nur ausnahmsweise wird sie entgeltlich ausgeführt, wenn das Gericht bei der Bestellung ausspricht, dass sie berufsmäßig geführt wird. Das war hier der Fall. Nach nationalem Recht unterliegen die von sog. Berufsbetreuern erbrachten Leistungen der Umsatzsteuer. Die Klägerin hatte dagegen geltend gemacht, ihre Leistungen seien nach dem vorrangig zu beachtenden Recht der EU umsatzsteuerfrei.

Der BFH hat die Auffassung der Klägerin bestätigt und die anders lautende Entscheidung des Finanzgerichts aufgehoben. Er bejaht eine sich aus dem Unionsrecht ergebende Steuerfreiheit, da die Klägerin zum einen durch ihre Betreuungstätigkeit Leistungen erbringt, die eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbunden sind. Für solche Leistungen sieht das EU-Recht die Steuerfreiheit vor. Zum anderen bejaht der BFH auch die für die Steuerfreiheit zusätzlich erforderliche Anerkennung als steuerfreier Leistungserbringer (sog "anerkannte Einrichtung"). Sie ergibt sich aus der gerichtlichen Bestellung für die Tätigkeit, aus dem an der Leistung bestehenden Gemeinwohlinteresse sowie daraus, dass gleichartige Leistungen, die durch Betreuungsvereine und sog. Vereinsbetreuer erbracht werden, gleichfalls steuerfrei sind.

Nicht umsatzsteuerfrei sind allerdings Leistungen, die zum Gewerbe oder zum Beruf des Betreuers gehören. Der BFH hat die Sache deshalb zur weiteren Sachaufklärung an das FG zurückverwiesen. Sollte die Klägerin z. B. als Rechtsanwältin Beratungsleistungen für die von ihr betreuten Personen erbracht haben, hätte sie dafür Umsatzsteuer zu entrichten.

Hinweis
Seit dem 1. Juli 2013 sind Leistungen der Betreuer auch nach nationalen Recht umsatzsteuerfrei (vgl. § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG i. d. Fassung durch das AmtshilfeRLUmsG). Die Neuregelung gilt aber nur für Leistungen, die ab Juli 2013 erbracht werden (Art. 31 Abs. 4 AmtshilfsRLUmsG). Für davor erbrachte Leistungen können sich die Berufsbetreuer auf das Unionsrecht berufen.

Kontakt

holler & holler

Steuerberatungsgesellschaft mbH

Froweinplatz 6c
42555 Velbert
t  02052/95350
f 02052/953520
info@holler-stb.de


Kontaktieren Sie uns - wir freuen uns auf Sie !

Öffnungszeiten 

Montag bis Freitag 8 Uhr - 13 Uhr

und nach Vereinbarung. Zum Termin Ihrer Wahl bieten wir außerdem Videokonferenzen an. Darüber hinaus leisten wir einen uneingeschränkten Telefon- und Emailsupport 

V-Card zum Download

Auszeichung als Digitale Kanzlei 2024

275605   label digitale 2024

Handelsblatt-Qualitätssiegel "Beste Steuerberater 2023" für holler & holler

Das Handelsblatt,meistzitierte Wirtschaftszeitung in Deutschland, veröffentlichte das exklusive Ranking der besten Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Deutschlands.

Wir freuen uns, von der Wirtschafts- und Finanzzeitung Handelsblatt auch dieses Jahr zur Gruppe der Topkanzleien gezählt zu werden. Damit gehört holler & holler in 2023 zu einer Gruppe von etwa 600 Steuerberatern in ganz Deutschland, die in der Gesamtwertung oder auch in einzelnen Beratungsfeldern erfolgreich sind. Über 4.200 Steuerberater haben am Wettstreit teilgenommen.

Wir werden uns weiter für Sie ins Zeug legen und stets auf dem neusten Stand bleiben.

holler & holler mitten in NRW

qrcode telefonnummer holler   holler
Sie finden unsere Kanzlei in Velbert - genauer gesagt in Langenberg - im Grünen und doch zentral gelegen zwischen dem Bergischen Land und dem Ruhrgebiet, zwischen Westfahlen und dem Rheinland. Städte wie Essen, Wuppertal, Hattingen und Bochum sind einen Katzensprung entfernt, aber auch nach Düsseldorf, Duisburg und Dortmund, nach Schwelm und Solingen, Witten, Hagen, Erkrath und Ennepetal, nach Ratingen, Recklinghausen und Remscheid, Gelsenkirchen und Köln ist es nicht weit. So kommen unsere Mandanten aus der ganzen Region und weit darüber hinaus: Von Frankfurt bis Nicaragua, von Hamburg bis Sizilien schätzt man unsere Arbeit.

Branchenlösungen

  • Steuerberatung für Handwerker
  • Steuerberatung für Garten- und Landschaftsbau und Friedhofsgärtnerei
  • Steuerberatung für Tierärzte
  • Steuerberatung für Heilberufe
  • Steuerberatung für Architekten
  • Steuerberatung für Zahnärzte


Fachberater für Unternehmensnachfolge

Vielfältige Gestaltungsalternativen für eine Unternehmensnachfolge bedingen eine fachkundige und ausführliche Beratung - die Kanzlei holler & holler hat zwei zertifizierte  Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.).

Branchenwissen

holler & holler verfügt über Spezialkenntnisse der Branche Tierärzte

holler & holler verfügt über Spezialkenntnisse der Branche Galabau und Land- und Forstwirtschaft.

holler & holler hat die Qualifikation "Landwirtschaftliche Buchstelle". 

Messeauftritt Mittelstand

_mg_4523

Wir bedanken uns für die vielen netten Kontakte und freundlichen Gespräche an unserem Messestand bei der WIN !

© 2025 holler & holler | Steuerberatung, Alle Rechte vorbehalten. Impressum | Datenschutz Anmelden
WIELEICHT™ seoCMS SmallBusiness Edition is copyright 2006-2025 by transresult Velbert