
PIN-Versand an die Arbeitgeber startet !
Arbeitgeber müssen sich ab 2017 an ein mehrstufiges Verfahren zur Übermittlung des elektronischen UV-Lohnnachweises gewöhnen. Ab 01.01.2017 sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnnachweise im Parallelverfahren (elektronisch und im bisherigen Papierverfahren, beides bis einschließlich 2018) an die Unfallversicherungsträger zu übermitteln
In den nächsten Wochen erhalten Sie von Ihrem Unfallversicherungsträger alle relevanten Daten für den elektronischen Lohnnachweis (Mitgliedsnummer und dazugehörige fünfstellige PIN), mit dem Sie ab 2017 Entgelte, Arbeitsstunden und die Anzahl Ihrer Beschäftigten parallel zur üblichen Form auch elektronisch melden müssen. Außerdem sind Ihre Stammdaten hinsichtlich der Unfallversicherung abgleichen, damit ein fehlerfreies Meldeverfahren, mit korrekter Mitgliedsnummer und den im betreffenden Meldejahr veranlagten Gefahrtarifstellen, möglich ist.
ACHTUNG: Ohne die PIN ist eine Teilnahme am elektronischen Verfahren und somit die Abgabe des neuen elektronischen UV-Lohnnachweises nicht möglich.