
Die EU-Kommission hat einen Bericht zu nationalen Vorschriften, die in der EU seit 01.01.2015 für die Nutzung der kleinen einzigen Anlaufstelle (MOSS) in Verbindung mit Telekom-, Rundfunk-, Fernseh- und E-Dienstleistungen anwendbar sind, veröffentlicht.
Die in einer Excel-Tabelle zusammengestellten Informationen (z. B. zur Bestellung eines Steuervertreters, Anmeldung bei MOSS oder der mehrwertsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen) können für jeden Mitgliedstaat abgerufen werden.
In einer separaten Übersicht wird kurz auf Definitionen und den Anwendungsbereich des Berichtes eingegangen. Sie enthält auch einen tabellarischen Überblick zu den Vorschriften über die tatsächliche Nutzung oder Auswertung, anwendbare MwSt-Sätze und Rechnungsstellungsanforderungen im B2C-Bereich in den EU-Mitgliedstaaten.
Für Kleinstunternehmen, die erstmals E-Dienstleistungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat anbieten, hat die EU-Kommission Basisinformationen zur Verfügung gestellt, um sie bei der korrekten Erfüllung ihrer MwSt-Pflichten zu unterstützen.
In der Datenbank Tax Information Communication database (TIC) stehen zusätzlich Informationen zu folgenden Punkten zur Verfügung:
Vorschriften zur Rechnungsstellung in EU-Ländern
MwSt-Erstattung - Informationspflichten im EU-Land der Erstattung
MwSt-Sätzen in EU-Ländern