Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen

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OFD Koblenz, Pressemitteilung vom 22.02.2012

Neuregelung ab 2012

Die gesetzliche Verpflichtung, Steuerdaten elektronisch ans Finanzamt zu übermitteln, ist erheblich erweitert worden. Waren bisher nur Unternehmer und Arbeitgeber verpflichtet, ihre Steueranmeldungen elektronisch zu übermitteln, müssen ab dem Besteuerungsjahr 2011 auch viele Jahressteuererklärungen elektronisch abgegeben werden.


Einkommensteuererklärung

Alle Bürger, die Gewinneinkünfte erzielen, sind ab der Einkommensteuererklärung 2011 zur elektronischen Abgabe verpflichtet. Hierunter fallen Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und selbstständig Tätige.


Andere Jahressteuererklärungen

Unternehmer und Körperschaften müssen nun auch für die Bereiche Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer ihre Jahreserklärungen elektronisch übermitteln.


Gleiches gilt für Feststellungserklärungen

Im Unterschied zur Einkommensteuererklärung müssen diese Erklärungen authentifiziert übermittelt werden. Die hierzu erforderliche Registrierung für Unternehmen und Organisationen unter www.elsteronline.de wurde inzwischen vereinfacht.

Für Unterlagen zur Gewinnermittlung gilt Folgendes: Die Anlage EÜR (Einnahmeüberschussrechnung) ist bereits für das Jahr 2011 mit der Jahressteuererklärung elektronisch zu übermitteln. Für Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen gilt diese Verpflichtung erst ein Jahr später (für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen).


Authentifizierung

Idealerweise werden Steuererklärungen authentifiziert, also vollkommen papierlos übermittelt. Das erforderliche Zertifikat gibt es kostenlos nach einer Registrierung im ElsterOnline-Portal unter www.elsteronline.de. Es ist zu empfehlen, die Registrierung mit der Steuer-Identifikationsnummer durchzuführen.

Weitere Informationen zum Thema elektronische Steuererklärungen finden Sie auf www.esteuer.de.

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